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Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus - |
Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein. 2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht. TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein. |
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