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Vorsicht: Haftung trotz guter Absichten

 

Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die es anrichtet. Das dürfte jedem Tierhalter klar sein. Was aber, wenn man zum Tierhüter wird? So nennt das Gesetz Personen, die die Aufsicht über ein Tier übernehmen. Tierhüter ist z.B., wer sich während des Urlaubs liebevoll um das Tier des Nachbarn kümmert. Zum Tierhüter wird aber auch, wer ein Fundtier bei sich aufnimmt. Die Frage nach der Haftung für den Schaden, den das fremde Tier während dieser Zeit anrichtet, richtet sich danach, ob es sich um einen„Pensionsgast“ oder um ein Fundtier handelt.

 

„Neben dem Anspruch auf Ersatz der Futter- und Tierarztkosten kann der Finder vom Tierhalter auch die Kosten ersetzt verlangen, die ihm entstehen, wenn er für einen entstandenen Schaden in Anspruch genommen wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Finder weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.“, so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Tierrecht. „Anders sieht es dagegen bei der Haftung des Tierhüters für seinen Pensionsgast aus, da er sich vertraglich dazu verpflichtet hat, für eine bestimmte Zeit die alleinige Verantwortung zu übernehmen. Wichtig ist daher, vor der Zusage beim Tierhalter zu erfragen, ob eine Haftpflichtversicherung für das Tier besteht und ob der Tierhüter ebenfalls mitversichert ist. Fehlt eine solche Versicherung des Tierhüters, so haftet dieser mit seinem Privatvermögen und kann nur sehr begrenzt einen Ausgleich vom Tierhalter verlangen.“, so Fries weiter.

 

„Keiner sollte sich durch die Rechtssprechung davon abhalten lassen, einem entlaufenen Tier zu helfen. Das wäre einfach unethisch!”, appelliert Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister an alle Tierfreunde. “Es kommt darauf an, sich richtig zu verhalten, wenn man ein Tier findet.”, erläutert McCreight. Zunächst sollte überprüft werden, ob sich der Halter durch eine am Halsband befindliche Plakette mit der Adresse oder Telefonnummer feststellen lässt, oder ob das Tier eine TASSO-Marke trägt. Wenn das Tier eine Tätowierung – meist im Ohr – hat,  kann TASSO helfen, den Besitzer zu ermitteln. Findet sich weder eine Tätowierung noch ein Hinweis auf den Besitzer oder ein Zentralregister,  sollte das Tier von einem Tierarzt, einem Tierheim oder der Polizei mittels eines Lesegerätes nach einem Mikrochip abgesucht werden. Dieser Transponder ermöglicht die Zuordnung zum Tierbesitzer. “Nicht Handeln ist ebenso falsch, wie das Tier zu behalten. Das wäre Unterschlagung einer Fundsache.”, warnt Philip McCreight. Im Zweifelsfall am besten die TASSO-Notrufzentrale anrufen, wenn man ein Tier gefunden hat und sich nicht sicher ist, was zu tun ist.

 

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