Bußgelder bei unangeschnallten Tieren im Auto

Der ADAC informiert: Immer öfter werden Autofahrer zur Kasse gebeten, weil ihre Hunde nicht angeschnallt sind. Viele Hundebesitzer beschweren sich, wenn sie zur Kasse gebeten werden und sagen sich, dass das nicht angehen könnte.

Aber Achtung: Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVO § 23). Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 € Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 € und drei Punkten.

Hunde müssen also während der Fahrt gesichert sein und das nicht nur, weil es vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichts auf einen Körper wirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 kg wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagkraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg). So drohen schwerste Verletzungen für Hund und Halter. Anschnallen ist daher auch bei den Vierbeinern wichtig!

Am einfachsten geht das mit Spezialgeschirren, die dem Hund über den Kopf und Brustkorb gestülpt werden und dann am Sicherheitsgurt oder an Isofix-Haken befestigt werden. Es wird empfohlen, nicht zuviel Bewegungsspielraum lassen und darauf achten, dass bei größeren Hunden die Verschlüsse aus Metall sind. Alternativ kann man Laderaumgitter und Transportboxen für Kombis empfehlen, die den Hund bei einer starken Bremsung oder einem Aufprall nicht in den Personenraum schleudern lassen.

Wir beraten Sie gerne.





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